Wohnpauschale reicht nicht aus

FDP kündigt neue Gespräche nach der Sommerpause an – CDU: „Blockade seit einem Jahr schädigt die Stadt“

Frankfurt – Obwohl der Bundestag vor einigen Wochen die Bafög-Förderung weiter angehoben hat, bleibt die erhoffte Entlastung für Studenten aus. Die erhöhte Wohnpauschale von 380 Euro, die einen Teil der Förderung ausmacht, reicht in 50 von 68 Hochschulstädten nicht einmal für die Kaltmiete einer kleinen Studentenwohnung. Bei Berücksichtigung der Nebenkosten erhöht sich die Anzahl weiter. In München, der teuersten Stadt für Studenten, kosten Wohnungen mit 40 Quadratmetern Wohnfläche im Schnitt 725 Euro kalt, was beinahe doppelt so viel ist wie die Wohnpauschale vom Staat. In Frankfurt (564 Euro; 57 Prozent) und Hamburg (560 Euro; 56 Prozent) ist der Anteil nur geringfügig kleiner. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie von Immowelt, die in 68 ausgewählten Hochschulstädten das Verhältnis der Angebotsmieten von Studentenwohnungen (40 Quadratmeter, 1. und 2. Stock, Baujahr 1990er Jahre) zum Bafög-Höchstsatz untersucht. „Die Mietmärkte in den meisten deutschen Hochschulstädten sind extrem überlastet. Die Mieten steigen und es gibt kaum freien Wohnraum am Markt“, sagt Piet Derriks, Geschäftsführer von Immowelt. Die Erhöhung der Bafög-Förderung sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber nach wie vor nicht hoch genug, um die steigenden Wohnkosten zu decken. „Besonders, da nicht jeder Student den vollen Höchstsatz bekommt. Viele junge Menschen müssen daher neben dem Studium arbeiten gehen oder auf finanzielle Unterstützung der Eltern hoffen.“ Selbst bei Berücksichtigung des Bafög-Höchstsatzes von 992 Euro, den viele Studenten aufgrund der strikten Vergabe-Bedingungen nicht bekommen, muss ein hoher Anteil davon fürs Wohnen ausgegeben werden. Für die Lebenshaltungskosten bleibt hingegen wenig übrig. In 66 von 68 Städten müssen Studenten mindestens ein Drittel des Höchstsatzes für die Kaltmiete ausgeben.

Kritik an Plänen für E-Scooter

Frankfurt – Die Frankfurter Bundestagsabgeordnete Bettina M. Wiesmann (CDU) und der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Frankfurter Römer, Frank Nagel, haben mit Unverständnis auf die von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) geplante E-Scooter-Verordnung reagiert. Die Regelungen zu E-Scooter sollen, wo es möglich ist, denen zum Radverkehr angeglichen werden. „Während die Unfallzahlen mit E-Scootern steigen, plant Bundesverkehrsminister Wissing, das Fahren mit E-Scootern überall zu erlauben, wo Radfahren erlaubt ist – also auch auf der Zeil und in anderen Fußgängerzonen“, sagt Wiesmann. Der Verkehrsminister „kippt das Kind mit dem Bade aus“, statt die Voraussetzungen für E-Mobilität in deutschen Städten mit Augenmaß zu verbessern. Und Nagel kritisiert: „Schon heute sind Kinder, alte Menschen und solche mit Bewegungseinschränkungen in akuter Gefahr, wenn sie Gehwege gemeinsam mit Radfahrern nutzen müssen. Jetzt kommen noch E-Scooter hinzu, die immer wieder auch von Verkehrsteilnehmern ohne jegliche Rücksicht auf Mitmenschen oder gar Verkehrsvorschriften gesteuert werden.“ Im Gegensatz zum Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums fordert er deutlich höhere Strafen für E-Scooter-Nutzer bei Fehlverhalten. Mit der geplanten Verordnung stelle der Minister die Städte vor weitere Herausforderungen, ohne eine Lösung für die bereits bestehenden Probleme aufzuzeigen. Fahrer von E-Scootern sollen künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen, die Freigabe von Gehwegen oder Fußgängerzonen mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ soll auch für sie gelten. Für die Regelungen ist laut Ministerium eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen. Generell soll die neue Verordnung im April 2025 in Kraft treten, die Regeln zur Angleichung an den Radverkehr erst ein Jahr später. Der Bundesrat muss der geplanten Verordnung noch zustimmen. In den letzten Tagen hatten bereits der Fußgängerfachverband Fuss und der ADAC die Pläne kritisiert.