Klare Absage an Park-and-Ride
PRAUNHEIM Selbst Verlängerung der U-Bahn rechnet sich nicht
Es ist keine neue Idee, die Einrichtung eines Park-and-Ride Parkplatzes an der Autobahn Raststätte „Taunusblick“. Ebenso wenig neu ist, dass dieser Vorschlag bereits vor sechs Jahren vom Magistrat abgelehnt wurde. Der Ortsbeirat 7 (Hausen, Industriehof, Praunheim, Rödelheim, Westhausen) aber sieht solch einen wichtigen Parkplatz nach wie vor als wichtigen Teil des ÖPNV Angebotes im Frankfurter Nordwesten, insbesondere wenn dieser an eine mögliche Verlängerung der U-Bahn-Linie 7 nach Steinbach, an die Regionaltangente West und an die S-Bahn-Linie 5 angebunden wird. Kein Grund für eine Studie Mehrheitlich war ein entsprechender Antrag, der eine erneute Machbarkeitsstudie forderte, von CDU und FDP im Stadtteilparlament verabschiedet worden, auf den der Magistrat jetzt mit einer Stellungnahme reagiert hat. Mit keinem überraschenden Ergebnis. Man sehe auch weiterhin keine ausreichende Begründung, eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen, heißt es darin. Zumal es eine solche Studie bereits gebe: 2014 war die mögliche Schaffung eines Park-and-Ride Parkplatzes am Taunusblick bereits von einem Darmstädter Büro untersucht worden. Darin bewertet wurden zwei Planungsvarianten: Die rund drei Kilometer lange Verlängerung der U 7, damals noch U6, bis nach Steinbach mit und einmal ohne Parkplatz für 2500 Fahrzeuge an der Raststätte. Inklusive drei neuer Haltestellen in Steinbach sowie, im Falle des Parkplatzes, einer zusätzlichen Station direkt an der vielbefahrenen Autobahn. Das Ergebnis der Untersuchung habe gezeigt, dass das Fahrgastpotential einer Verlängerung der Stadtbahnlinie bis Steinbach ohne Parkplatz mit knapp 900 Fahrgästen pro Tag zu gering sei. Zudem würde sich der Verkehr auf der Autobahn nur gering reduzieren, die Mehrzahl der Fahrgäste sei bereits Nutzer des ÖPNV, insbesondere der S-Bahn. Bei der Verlängerung der Stadtbahnlinie würde die Fahrgastnachfrage sich zwar auf 3650 Passagiere pro Tag erhöhen, das Kosten-Nutzen-Verhältnis dadurch auch verbessern. Es sei aber weiterhin unzureichend. Von einem Parkplatz werde deswegen abgesehen, die Trassensicherung sollte aber weiterbetrieben werden, hieß es 2014. Auf genau diese Studie bezieht sich auch die aktuelle Stellungnahme des Magistrats. Während der Ortsbeirat vorrangig auf den Aspekt der Fahrgastpotenziale verweise, die sich möglicherweise mit der angedachten städtebaulichen Entwicklung in diesem Teil Frankfurts verändern könnten, seien aus Sicht der Gesamtverkehrsplanung die beiden anderen Aspekte entscheidungsrelevant. Ein stadtnahes Park-and-RideAngebot führe zu einer Schwächung des regionalen ÖPNVs und es werde mehr Individualverkehr in bereits hoch belastete Bereiche gezogen, so der Magistrat. Vor dem Hintergrund dieser Wirkungen und mit Hinweis auf die Bestimmungen des Fernstraßengesetzes lehne zudem die Autobahnverwaltung die Schaffung einer solchen Großanlage an der Raststätte ab. Nicht im Interesse der Stadt Insbesondere die Tatsache, dass die potenziellen Nutzer eines solchen Parkplatzes zu einem erheblichen Teil Verkehrsteilnehmer sind, die schon jetzt auf der Strecke zwischen Mittelhessen und Frankfurt mit dem Regionalzug unterwegs sind, könne dies nicht im Interesse der Stadt Frankfurt sein, begründet der Magistrat die Entscheidung gegen eine solche Anlage. Eine völlig neue Situation könnte freilich entstehen, wenn irgendwann ein Baugebiet westlich der Autobahn entstehe und dadurch eine Stadtbahnanbindung aus sich heraus sinnvoll werden würde