Flexibleres Nachtflugverbot

Nicht für die rot-grünen Spitzenpolitiker Olaf Scholz und Annalena Baerbock sollten die Nachtflugbeschränkungen in Frankfurt flexibel gehandhabt werden.

Heilig ist den hessischen Grünen das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen. Deshalb haben sie extra vor der Fußball Europameisterschaft sich vom hessischen Verkehrsminister bestätigen lassen, dass es bei der Fußball-EM keine Ausnahmen gibt, wie man sie z. B. in Nordrhein-Westfahlen für die Flughäfen Düsseldorf und Dortmund genehmig hatte.

Doch jetzt starteten am 23. Juni 2024 kurz vor 24 zwei Maschinen der Flugbereitschaft der Bundesregierung. Eine mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Begleitung an Bord und eine mit der Bundesaußenministerin Annalena Baerbock nach Luxemburg.

In der Demokratie darf es nicht sein, dass die Nachtflugbeschränkungen nur für Spitzenpolitiker flexibel gehandhabt werden. So sollten z. B. auch Mannschaften des Spitzensports, nicht nur zu Europa– und Weltmeisterschaften, oder Flüge, die sich verspäten, weil ein Passagier nicht am Gate erscheint und sein Gepäck wieder ausgeladen werden muss, von einer Flexibilisierung profitieren.

Für Baerbock kommt noch eine andere Todsünde aus den grünen Vorschriften für ein ordnungsgemäßes Leben hinzu: Sie flog nur 184 Kilometer, also Kurzstrecke, nach Luxemburg. Ein Kurzstreckenflug, der nach grünen Vorstellungen für normale Menschen verboten, oder so teuer werden soll, dass er nicht mehr stattfindet.

Ob die für ein Schrumpfen des Flughafens sich einsetzenden grünen und roten Kommunalpolitiker in Frankfurt-Sachsenhausen beim Überflug ihren Berliner Spitzen Beifall geklatscht haben, ist nicht bekannt. Wahrscheinlich musste aber der Applaus wegen fehlender VorabInformation ausbleiben