// 01. Februar 2021 //

Neugestaltung der Schloßstraße zwischen dem Knotenpunkt Adalbert-/Schloßstraße und Schönhof.

Zur Ausgangslage der Schloßstraße im Stadtteil Bockenheim:

Beengte Platzverhältnisse stellen ein Problem auf dem 750 Meter langen Abschnitt der Schloßstraße dar. In der Straßenmitte verlaufen die Straßenbahngleise. Auf der Straße wurden die Radfahrenden links von Autos überholt, rechts mussten sie damit rechnen, dass Autofahrende aussteigen. Hierbei könnte die beschriebene Türöffnungszone für Zweiradfahrende zum Verhängnis werden.

Seit der Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) im April 2020 gilt ein 1,5 Meter breiter Mindestabstand beim Überholen von Zweirädern innerorts und 2 Meter außerorts. Des Weiteren wurde ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen eingeführt. Dies trägt besonders an Engstellen zur Sicherheit von Kraftrad- und Radfahrenden bei.

Das neue Verkehrszeichen 277.1. (Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen) nach der Revision der StVO im April 2020:

Quelle BMVI

Das Schild verbietet das Überholen von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen durch mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen. Das bedeutet, dass Kraftfahrzeugen das Überholen von Fahrrädern verboten ist.

Durch die Anwendung der neuen StVO wurde erwartet, die Gefährdung der Fahrradfahrenden zu verringern. Autofahrende drängen sich jedoch weiterhin zu nah an den Fahrradfahrenden vorbei oder fahren zu nah auf. Dies nötigt die Radfahrenden dazu in die Türöffner-Zone auszuweichen. Doch dieses Verbot führte zu keiner umfassenden Verbesserung der Situation für die Verkehrsteilnehmenden, trotz der neuen Straßenverkehrsordnung.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) schlug das Entfallen fast aller Parkplätze zugunsten der Verkehrssicherheit vor, um einen sicheren Fahrradstreifen einzurichten. Jedoch werden die Parkplätze laut Beobachtungen des Fachausschusses Verkehr der Frankfurter CDU fast ausschließlich von Anwohnern genutzt. Deswegen ist es aus Sicht der CDU wichtig, möglichst wenige Parkplätze zu entfernen. Daraufhin führte der Fachausschuss Verkehr unter der Führung von Frank Nagel eine Untersuchung zur Flächenproblematik durch, wie eine sichere Radverkehrsführung ohne den Entfall aller Parkplätze aussehen könnte

Zahlreiche Möglichkeiten, mit denen die aktuelle Verkehrsführung der Schloßstraße optimiert werden könnten, wurden untersucht. Das Ziel war die Einrichtung eines Fahrradstreifens, um die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu erhöhen. Allerdings sind eine Vielzahl an Rahmenbedingungen auf der gesamten Länge des Straßenabschnitts zu berücksichtigen. Der heterogene Straßenquerschnitt ist für die Planung eine große Herausforderung.

Die geplante Wiedereinführung des Linienbetriebs der Straßenbahn sowie die Reaktivierung der ehemaligen Feuerwache 4 in der Schwälmer Straße hatten ebenso Einfluss auf die Untersuchung. Die Anforderungen der Feuerwehr sind umfassend. Beispielsweise wird der Schwenkbereich der Drehleiter festgelegt mit dem minimalen Abstand von fünf Metern zur Hauswand. Insbesondere die Fahrleitung der Straßenbahn muss hierbei berücksichtigt werden. Bei der Wiederinbetriebnahme der Strecken müssen gegenüber dem heutigen Zustand barrierefreie Haltestellen gebaut werden.

Trotz der zahlreichen Untersuchungen des Straßenraums blieb letztendlich nur eine Variante der Straßenaufteilung mit dem Ziel einer „sicheren Radverkehrsanlage“ übrig. Diese Radverkehrsanlage soll als Abgrenzung zum übrigen Verkehr und zur Umgebung dienen und das Überholen zwischen Radfahrenden ermöglichen. Ein Anlegen der Radverkehrsanlage unmittelbar neben den Gehwegen schied wegen der zu engen Platzverhältnisse und den Anforderungen der Feuerwehr aus. Ein geschützter Radweg, der unter anderem physisch von der Straße abgegrenzt werden kann, ist in der Schloßstraße nicht möglich, da die Feuerwehr den Radfahrstreifen neben der Fahrbahn aufgrund der Fahrleitung als Aufstellfläche benötigt. Denn die nutzbare Fläche der Feuerwehr kann sich nur auf Straße und Radweg beziehen, da Parkflächen von Autos besetzt sein könnten.

Des Weiteren können zwei gegenüberliegende Haltestellen aufgrund des Straßenquerschnitts nicht angelegt werden, sondern müssen versetzt gebaut werden. Grund hierfür ist die Gefahr, dass im Falle eines Stromausfalls die Feuerwehr bei zwei parallel stehenden Straßenbahnfahrzeugen den Bereich nicht passieren kann.

Die Planungen ermöglichen im Bereich der Parkstreifen zusätzlich eine großzügige Baumbepflanzung. Dadurch erhält die Schloßstraße einen Alleecharakter, während Parkplätze erhalten bleiben. In angehängter Übersicht sind zur Veranschaulichung ebenfalls die Standorte der Querschnittzeichnungen eingezeichnet.