Wenn das System Parkvergehen meldet, benachrichtigt die Stadt die Anbieter
Frankfurt – Verena Theils Stadtkarte von Frankfurt ist mit Flecken übersät – wie der Regenradar eines Wetterdienstes. Wenn die Mitarbeiterin des Amts für Straßenbau und Erschließung hineinzoomt, erkennt man einzelne Farben. Die grünen Punkte zeigen E-Scooter, die verfügbar sind. Orange sind reservierte E-Scooter. Rote Punkte markieren einen Verstoß.
9258 Punkte sind es insgesamt, davon 51 Verstöße. Heißt: Etwa einer von 200 E-Scootern steht, liegt oder fällt also irgendwo herum, wo er nicht sein sollte. “Heute morgen lag ein E-Scooter im Main, da habe ich den Anbieter sofort benachrichtigt”, schildert Theil.
Seit Juni hat die Stadt eine Software in Betrieb, mit der sie die E-Scooter in Frankfurt kontrolliert. Die Software soll helfen, die Anfang April eingeführte Sondernutzungserlaubnis umzusetzen. E-Scooter dürfen demnach unter anderem nicht mehr in Fußgängerzonen und Parks, auf Brücken, Spielplätzen und Friedhöfen parken. So weit die Theorie. Die Praxis – das zeigen die vielen roten Punkte auf Theils Frankfurt-Karte – sieht anders aus.
Noch nicht alle Daten eingespeist
Theil zoomt auf der Stadtkarte weiter hinaus. Man sieht, dass sich zahlreiche E-Scooter in der Kernstadt befinden, also innerhalb des Anlagenrings und im nördlichen Sachsenhausen. 5000 E-Scooter sind dort erlaubt. “Wenn die Zahl überschritten wird, informiert uns die Software, dann können wir die Anbieter benachrichtigen”, sagt Theil. Mehrmals am Tag schaue sie nach dem Rechten.
Die Zahl 9258 könne sich weiter erhöhen, erklärt die Scooter-Fachfrau. Noch seien nicht alle Daten integriert, die Anwendung laufe ja erst seit Anfang Juni. Auch seien noch nicht alle Parkverbotszonen eingespeist, sondern zunächst nur die Fußgängerzonen.
Anhand des Programms könne man erkennen, ob sich die jeweiligen Anbieter an die Verbote hielten, sagt Markus Lübeck vom Pariser Unternehmen Vianova, das die Software bereitstellt. Das Programm sei europaweit in 60 Städten im Einsatz, unter anderem in den Metropolen Berlin, Köln, Zürich, Basel, Stockholm.
Im Stadtparlament fragte am Donnerstag der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Frank Nagel, wie die Stadt die E-Scooter künftig kontrollieren wolle. Verkehrsdezernent Stefan Majer (Grüne) verwies in seiner schriftlichen Antwort auf die neue Software.
In 60 Städten bereits im Einsatz
Diese soll es auch ermöglichen, die 100-Meter-Parkverbotszone um die festen Abstellplätze zu kontrollieren. Diese gibt es bislang an der Baseler und an der Berliner Straße. Theil zoomt auf der Stadtkarte wieder näher heran. Auf der Abstellfläche an der Baseler Straße parkt kein E-Scooter, in unmittelbarer Nähe auch nicht. Anders an der Berliner Straße. Dort stehen E-Scooter auf der Abstellfläche. Aber auch im 100-Meter-Radius.
Verena Theil und ihre Vorgesetzte Susanne Stadthagen vom Amt für Straßenbau und Erschließung sind dennoch optimistisch. Mit den E-Scooter-Anbietern werde etwa alle zwei Monate über die Einhaltung der Regeln gesprochen. Außerdem gebe es nun die Meldefunktion (siehe Text rechts).
Weitere feste Abstellplätze in der Innenstadt sollen folgen: etwa in den Nebenstraßen der Einkaufsmeile Zeil und im Bahnhofsviertel. Damit lasse sich das Abstellen weiter ordnen.
Störende E-Scooter direkt melden
Die Stadt Frankfurt hat Anfang April eine Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter erlassen. Demnach dürfen diese ausschließlich so genutzt und abgestellt werden, dass sie Menschen weder gefährden noch behindern. Parkverbote gelten in Fußgängerzonen, auf Main- und Straßenbrücken, auf Straßenbegleitgrün, in Park- und Grünanlagen, in Wald-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten, auf Spielplätzen und auf Friedhöfen.
Nach und nach richtet die Stadt feste Abstellflächen für E-Scooter ein – die ersten gibt es auf der Baseler und auf der Berliner Straße. Dort dürfen drei E-Scooter pro Anbieter stehen, also insgesamt 15. Im Umkreis von 100 Metern dürfen keine E-Scooter abgestellt werden.
Außerhalb der Stationen sind pro Standort jeweils fünf Fahrzeuge eines Anbieters erlaubt. Auf Gehwegen müssen eineinhalb Meter freigehalten werden.
Parkverbote gelten auf Radwegen und Schutzstreifen, Fußgängerüberwegen, ÖNPV-Flächen, Verkehrsinseln, Blindenleitsystemen, Zufahrten. Betreiber bieten 24-Stunden-Hotlines für Beschwerden an. Die Kontaktdaten stehen an den E-Scootern.