Verkehrsgesellschaft soll bis 2047 die Frankfurter U- und Straßenbahnen betreiben
VON DENNIS PFEIFFER-GOLDMANN
Eigentlich hätte die Politik noch lange Ruhe gehabt. Erst zu Ende Januar 2031 läuft die für 20 Jahre geltende Direktvergabe des Betriebs der neun U-Bahn- und zehn Straßenbahnlinien an die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) aus. Doch Verkehrsdezernent Stefan Majer (Grüne) will die Vertragsverlängerung nun vorziehen. Im Antrag an die Stadtverordneten begründet er das mit rechtlichen Erwägungen.
So stehen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten bis 2047 rund 450 Millionen Euro an Kosten für die Sanierung vor allem der Technik und der Tunnelstrecken an. Die ältesten Tunnel stammen aus den 1960er Jahren, als die ersten Straßenbahnlinien unter die Erde verlegt wurden. Der 2011 abgeschlossene Öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA) genügt laut Antrag „den Anforderungen der Praxis und den europarechtlichen Vorgaben nicht mehr, weshalb eine vorgezogene Neuvergabe erforderlich ist“. Ein Problem sei vor allem, dass der Vertrag die Instandhaltung der unterirdischen Anlagen und alle damit zusammenhängenden Leistungen nicht erfasse. Folge: Die Erneuerung der Tunnel sowie der Stationen kann die Stadt mit der aktuellen Vertragskonstruktion nicht über die VGF abwickeln.
Das dürfte allen voran das als sehr sanierungsbedürftige Bauwerk der unterirdischen Station Hauptwache betreffen. Hier wartet die VGF seit langem auf grünes Licht und das städtische Geld für die Maßnahmen. Die Sanierung der 1968 eröffneten Station mit zwei Bahn-Ebenen und einer B-Ebene als Verteiler für Fußgänger gilt als Voraussetzung, um auch oberirdisch den zentralen Platz in der Stadt umgestalten zu können. Zuletzt hatte die Koalition aus Grünen, SPD, FDP und Volt dafür die lange geplante Schließung des „Lochs“, der großzügigen Treppenanlagen, aufgegeben. Nun soll lediglich das vorhandene Bauwerk umgestaltet werden.
Die unterirdischen Einrichtungen nachträglich in den Vertrag aufzunehmen, sei rechtlich nicht möglich, heißt es in dem Antrag. Ändert die Stadt den Vertrag dennoch, könnten im schlimmsten Fall die Zahlungen der Stadt an die VGF als nicht mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar gelten, warnt Majer. Sprich: Beschwert sich jemand, dann könnte das zu Rückforderungen führen oder „zu einer Beihilfenbeschwerde durch die EU-Kommission oder gar zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland“. In die neue Direktvergabe soll neben den unterirdischen Anlagen auch der Übergang der oberirdischen Einrichtungen an die VGF einbezogen werden. Das Regierungspräsidium müsste die Vergabe genehmigen. Die Änderungen könnten 2024 in Kraft treten.