Ringen um Regeln für E-Scooter
FRANKFURT Der Markt für Elektroroller ist umkämpft. Die Stadt Frankfurt prüft daher ein Vergabeverfahren. Ungemach droht den Verleihern vom Bundesjustizministerium.
Frankfurt ist eine Millionenstadt. Nicht den Einwohnern nach, sondern wenn es um die Nutzung von E-Scootern im Monat geht. Im Juni vergangenen Jahres wurden die Elektroroller erstmals mehr als eine Million Mal ausgeliehen, der August brachte den bisherigen Rekord mit 1.061.649 Fahrten. Die Kommunalpolitik beschäftigt sich mit den zweirädrigen Gefährten allerdings meist, wenn sie Bürgersteige blockieren und trotz aller Bemühungen kreuz und quer abgestellt werden.
“E-Scooter polarisieren”, heißt es in einer Pressemitteilung von Bundesverkehrsministerin Stefanie Hubig (SPD) zu einem Gesetzentwurf, der strengere Haftungsregeln für Elektroroller vorsieht. Zugleich sind sie insbesondere für Jüngere ein häufig genutztes Verkehrsmittel. 16 Prozent der 16 bis 27 Jahre alten Angehörigen der “Gen Z” nutzen Elektroroller an mindestens ein bis drei Tagen in der Woche, hat die ADAC-Stiftung in einer Studie festgestellt. Und zwar vor allem, um damit die nächste Haltestelle zu erreichen. In Großstädten dürfte der Wert höher liegen, und es gibt viele regelmäßige Nutzer. In einer Umfrage des Anbieters Voi sticht Frankfurt heraus, weil hier 60 Prozent der Kunden angaben, mindestens einmal in der Woche auf einen Roller zu steigen. In anderen Städten waren es 50 Prozent.
Gerade sortiert sich in Frankfurt der Markt für Leihroller neu. Zu den bisher vier Anbietern Bolt, Dott, Lime und Voi ist im Oktober Ride Movi hinzugekommen, ein 2017 in Italien gegründetes Unternehmen, das zuerst in Florenz und Mailand Mietfahrräder angeboten hat. Voraussichtlich im März will zudem der 2018 in Oslo gegründete Verleiher Ryde in Frankfurt E-Scooter aufstellen. Weil sich die Obergrenze von 12.000 Elektrorollern nicht ändert, verkleinert sich das Kontingent je Anbieter um ein Drittel auf 2000 Fahrzeuge.
Bisher erteilt die Stadt eine Sondernutzungserlaubnis für jeweils ein halbes Jahr, damit die Verleiher die E-Scooter im öffentlichen Straßenraum abstellen dürfen. Die für das Management der Leihroller zuständige Nahverkehrsgesellschaft Traffiq prüft derzeit angesichts des gestiegenen Interesses, ob ein neues Verfahren gefunden werden kann. Eine Ausschreibung von Lizenzen hatte die CDU schon 2022 gefordert, doch der Vorstoß wurde von der damals noch aus vier Partnern bestehenden Koalition von Grünen, SPD, FDP und Volt abgelehnt.
Weil sich jetzt sechs Verleiher das Kontingent und auch die in der Innenstadt flächendeckend ausgewiesenen E-Scooter-Stellplätze teilen müssen, sieht inzwischen auch das Mobilitätsdezernat Handlungsbedarf. Das kleinteilige Angebot erhöhe den Steuerungs- und Kontrollaufwand für die Stadt und sei zugleich für die Anbieter anspruchsvoll, sagt eine Sprecherin. Auch die bisher etablierten Verleiher, die zwei neue Mitbewerber bekommen, sprechen sich für ein Vergabeverfahren aus. Dott halte ein Vergabeverfahren für die einzig sinnvolle Lösung, sagt eine Sprecherin. Selbst in Berlin mit vier Millionen Einwohnern gebe es nur vier Anbieter. Mehr Verleiher bedeuteten eine schlechtere Verteilung der Fahrzeuge in der Stadt, mehr Mobilitäts-Apps auf den Handys der Nutzer und weniger Geld, das die Unternehmen in Personal investieren könnten, um zum Beispiel falsch geparkte Fahrzeuge zu beseitigen.
Nach Worten einer Sprecherin ist auch der Anbieter Lime offen für formale Rahmenbedingungen, aber es müsse sich um ein qualitatives Auswahlverfahren nach objektiven, stadtverträglichen Kriterien handeln. Vor allem müsse das Verfahren transparent und fair sein. Eine Vergabe nach Minimumkriterien und Losverfahren verhindere einen Qualitätswettbewerb.
Auch Voi würde ein Vergabeverfahren ausdrücklich gutheißen. “Niemand möchte zu den Zuständen der frühen Phase des E-Scooter-Sharings zurück”, sagt ein Sprecher. Kriterien könnten Park-Compliance, Fahrzeug- und Sicherheitsstandards, Reaktionszeiten bei Beschwerden und Betriebsqualität sein, um Verlässlichkeit zu schaffen. Auf eine entsprechende Frage nennen die Unternehmen eine Zahl von drei bis vier Anbietern, die für eine Stadt wie Frankfurt angemessen sei.
Schon jetzt überwacht Traffiq im Auftrag der Stadt das Einhalten von Parkregeln und die Reaktion auf Beschwerden, die etwa mit der Falschparker-App Nivel gemeldet werden können. Hatte sich ihre Zahl im vergangenen Frühjahr bei etwa 400 im Monat eingependelt, stieg sie zuletzt wieder an auf 953 im Dezember. 71 Prozent der Beschwerden würden innerhalb von 24 Stunden behoben, sagt der Sprecher von Traffiq, der Median liege bei zweieinhalb Stunden. Dennoch vermisst Frank Nagel, in der CDU-Römerfraktion für Verkehrspolitik zuständig, echte Konsequenzen, wenn Anbieter den Betrieb nicht im Griff hätten. “Regeln hatten wir. Was fehlt, ist spürbare Ordnung”, sagt er.
Weitaus stärker als jede kommunale Vorschrift würde ein von Bundesjustizministerin Hubig vorgelegter Gesetzentwurf das Verleihgeschäft mit E-Scootern treffen. Er sieht vor, dass für Elektroroller die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Autos. Denn Roller müssen zwar haftpflichtversichert sein. Als in Berlin ein abgestellter E-Scooter auf einen parkenden Wagen gefallen ist, blieb dessen Besitzer jedoch nach einer Entscheidung des Amtsgerichts von Mitte 2023 auf dem Schaden sitzen. Als Beispiel wird oft auch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen angeführt, das einem blinden Mann Schmerzensgeld verweigerte, der über zwei E-Scooter gefallen war.
Nach dem Gesetzentwurf müssten die Halter für Schäden haften, egal ob sie ein Verschulden trifft oder nicht. Das wären in diesem Fall die Verleiher. Diese sehen E-Scooter, sollte das Gesetz verabschiedet werden, nicht nur im Vergleich zu den schnelleren und schwereren E-Bikes ungerecht behandelt, heißt es etwa bei Dott. Die auf Autos zugeschnittene Gefährdungshaftung passe nicht für die leichten und höchstens 20 Stundenkilometer schnellen Roller, schreibt die Plattform Shared Mobility in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf. In ihr sind die Anbieter Bolt, Lime, Uber und Voi zusammengeschlossen.
Dort heißt es weiter, eine “uferlose Haftung” erleichtere auch den Betrug. Denn bei abgestellten E-Scootern sei nur schwer zu ermitteln, ob nicht Dritte fahrlässig oder vorsätzlich Roller umgeworfen und Schäden verursacht hätten. Die Plattform versucht daher eine Entschärfung zu erreichen. So soll nach dem Willen der Verleiher die Ersatzpflicht nicht gelten, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Roller nicht verkehrsgefährdend abgestellt wurde.
