Kein Strafantrag bei Schwarzfahrten in Frankfurt

Am gestrigen Dienstag (16. September) wurde ein Antrag der Linken, Schwarzfahren nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen, angenommen. Die endgültige Entscheidung fällt in der morgigen Stadverordnetenversammlung.

Soll Schwarzfahren in Frankfurt nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden? Fast ein Jahr beschäftigte dieses Thema die Frankfurter Stadtpolitik. Nun scheint sich eine Entscheidung anzubahnen: Gestern (16. September) stimmten SPD, Grünen und Volt im Haupt- und Finanzausschuss einem Antrag der Linken-Fraktion zu, keine Strafanzeigen mehr bei Fahren ohne Fahrschein zu stellen. Gegenüber dem JOURNAL sagt Michael Müller (Linke), welcher in dem Ausschuss sitzt: „Damit ist jetzt in Frankfurt Schluss.“

Wird der Antrag in der morgigen Stadtverordnetenversammlung (18. September) angenommen, sollen die Frankfurter Verkehrsgesellschaft (VGF) und die städtische Nahverkehrsgesellschaft traffiQ zukünftig keinen Strafantrag mehr stellen. Damit würde Frankfurt in einer Reihe mit Bonn, Mainz und der Landeshauptstadt Wiesbaden stehen. Auch diese Städte verzichten auf Ersatzfreiheitsstrafen für Schwarzfahrer.

Das wird im Antrag gefordert

Der Verzicht auf einen Strafantrag bedeutet allerdings nicht, dass Fahrten ohne Fahrschein legal sind. So heißt es in dem Antrag: „Die Regelungen zum erhöhten Beförderungsentgelt bleiben hiervon unberührt.“ Konkret bedeutet das, dass das erhöhte Beförderungsentgelt weiterhin erhoben wird und zivilrechtliche Ansprüche bestehen bleiben. Bei der VGF beträgt die Strafzahlung momentan 60 Euro.

Eine Veränderung tritt bei den strafrechtlichen Aspekten ein: Die „Erschleichung von Beförderungsleistungen“ sei zwar eine Straftat, verfolgt werde diese aber nur auf Antrag. Hier zählt der tatsächliche Preis der erschlichenen Fahrt. Wenn der Wert zwischen 25 und 50 Euro liegt, dann liegt eine Geringfügigkeit vor. Eine Schwarzfahrt im Frankfurter Stadtgebiet „wird also wohl immer darunterliegen“. Selbst drei Fahrten – die Schwelle zur Strafantragsstellung gemäß RMV-Regeln – lägen darunter.

Linke freut sich, CDU sieht Pläne kritisch

Das zentrale Ziel, welches durch den Antrag der Linken erreicht werden soll, ist es die Verhängung von Ersatzfreiheitsstrafen anstelle von Geldstrafen zu reduzieren. Ärmere Menschen begingen armutsbedingt häufiger das entsprechende Delikt und könnten die verhängten Geldstrafen nicht zahlen. Daniela Mehler-Würzbach, mobilitätspolitische Sprecherin der Linksfraktion, sagt: „Fahren ohne Fahrschein ist ein Armutsdelikt. Niemand sollte wegen fehlender Fahrscheine ins Gefängnis kommen.“ Sie erwarte „eine zügige Umsetzung bei VGF und traffiQ.“

Die CDU lehnt den Antrag ab. Frank Nagel, mobilitätspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Römer, sagt: „Jede Fahrt ohne Fahrschein ist am Ende eine Rechnung an die Allgemeinheit. Wer das Angebot erhalten und ausbauen will, braucht klare Regeln – und deren Durchsetzung.“ Ein Verzicht auf Strafanträge gefährde die Fairness und Einnahmen. „Wer die Ticketpflicht aufweicht, sägt am Angebotsast, auf dem wir alle sitzen“, so Nagel.

Gleichzeitig mahnt er an, dass ein lokaler Sonderweg für die Fahrgäste verwirrend sein könnte. S-Bahn/Regionalbahn und Linien über die Stadtgrenze hinaus folgten anderen Regeln. Ein Grund sind unter anderem andere Betreiber neben VGF und traffiQ, so auch die Deutsche Bahn (DB). Laut Nagel würden so Probleme zulasten von Personal und der Fahrgäste verlagert.